Feuerschutzwesen vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr
Segen und Fluch des Feuers liegen besonders bei diesem Grundelement sehr eng beisammen.So sehr der Mensch von Anbeginn auf die Nutzung angewiesen war,so war doch eine Feuersbrunst in einer Siedlung neben Krieg und Seuchen immer das schlimmste Unglück.In der Vergangenheit standen nur bescheidene Mittel zur Brandbekämpfung bereit.Großfeuer konnten sich,bedingt durch die enge Bauweise der Städte und Dörfer,sowie durch die damals üblichen Baumaterialien wie Holz(Fachwerkbauten) und vor allem durch die Hausdeckung,(meist Stroh und Schilf) sehr schnell ausbreiten.Ein übriges kam dazu durch Blitzschlag oder wie zum Beispiel im 30jährigen Krieg durch kriegerische Horden,die "modernd und sengend" auch unser Gebiet des öfteren heimsuchten.Deshalb sind auch längst vor offiziellen Feuerwehr-Vereinsbildungen in alten Gemeinderechnungen und Belegbänden Hinweise zu finden auf ein Feuerschutzwesen.
Über eine lange Zeit hatte man nur bescheidene Mittel zur Brandbekämpfung zur Verfügung in Form von Ledereimern,die innen mit Pech ausgekleidet waren.Das erste Feuerlöschgerät war die tragbare oder fahrbare Feuerspritze,die zu Beginn des technischen Zeitalters um 1800 auch in unserer Gegend ihren Einzug hielt.Man konnte damit Wasser pumpen und mit einem wirksamen Dauerstrahl das Feuer löschen.
Aus dem Inventarium der Gemeinderechnung vom Jahre 1807 geht hervor,was damals vorhanden war:
1 Feuerhaken
2 Feuerleitern
2 alte Feuerspritzen (wahrscheinlich sogenannte Buttenspritzen)
20 Feuereimer
Diese Bestandsaufnahme (Inventar) der Gemeinde wiederholt sich in den folgenden Jahren immer wieder.
Im Jahre 1819/20 findet sich ein Eintrag in den Gemeinderechnungen unter der Rubrik "Inventarium"
an Feuerlöschgerätschaften
Eine große Spritze zusammen mit der Gemeinde Thundorf
2 hölzerne Handspritzen
2 Feuerleitern
1 Feuerhaken
20 Feuereimer welche sämtlich bey der Nachbarschaft aufbewahrt ist.
Dazu ist folgendes zu bemerken:
Nach Verordnung der Regierung wurde jeder Ortsnachbar (Haushalt)mit einem Feuereimer versehen,d.h. bei Gründung eines Haushalts mußte jeder Hausvorstand einen solchen Feuereimer käuflich erwerben.Diese Anschaffung entsprach in etwa dem Lohn von zwei Tagen.Jeder mußte sich zur Nachtzeit mit einer Butten Wasser versehen,ein Holzvorrat in der Küche von mehr als einem Tag durffte nicht überschritten werden.Auch durften keine leicht brennbaren Materialien,wie Flachs ect.(Flachsdörren auf dem Ofen),in der Nähe des Herdes oder des Ofens aufbewahrt werden.
Das in jener Zeit die Gemeindeverwaltung streng auf die Einhaltung dieser Bestimmungen achtete,beweist eine Visitation durch den Gemeindevorsteher und die Beigeordneten,wie die Gemeinderäte damals bezeichnet wurden.Solche Visitationen waren von der kgl. bay. Regierung zwingend vorgeschrieben und fanden in regelmäßigen Abständen statt.Auch die sogenannten "Rußmänner", heute würde man sie als Schlotfeger bezeichnen,visitierten in regelmäßigen Abständen die öffentlichen (Gemeinde) Schlöte.
Protokollbuch der Gemeinde Rothhausen,Gemeinde Angelegenheiten pro1829-1854
In Gegenwart der Gemeindeverwaltung.Rothhausen,28ten November 1834 wurde beschlossen eine Visitation vorzunehmen,mit dem Bedeuten,daß kein Flachs in den Backöfen sowohl als auch in den Stuben auf dem Ofen,oben und unten geterrt (gedörrt) werden solle:ferner besonders noch auf die glühende Asche alle Vorsicht gebrauchen,und dabei jedem Hauseigenthümer eingeschärft,mit dem Lichte ohne Laterne,weder auf dem Boden in die Scheuer,Stallung,und überhaupt an allen gefährlichen Plätzen auf das sorgfältigste sich zu enthalten
Kaspar Ultsch Vorsteher.
Bei Zuwiederhandlung drohte Strafe.(Siehe Policey und Strafbuch für den Ort Rothhausen,1829-1864,Gemeinde Archiv Rothhausen)
Eine interessante Eintragung findet sich unter dem 29.November 1832:
In Gegenwart der Gemeindeverwaltung.Rothhausen am 29ten November 1832.
Wurde in der heutigen Sitzung beschlossen,nach der brandgerichtlichen Verfügung vom 27.September I.J. die Strohdächer gänzlich abgeschafft werden sollen,mit dem Bedrohen daß nicht nur die Abwerfung derselben,wenn ein Hauseigenthümer eine Ausbesserung dergleichen vornehmen würde auf Kösten des Eigenthümers geschähe,sondern die Strafe von 15 fl. (Gulden) erlegen müsse.
Kaspar Ultsch Vorsteher
Georg Renn, Gemeinde Pfleger
Georg Gehrig
Michael Hätterich
Johann Horn
Das man sich darüber hinaus auch immer um den funktionstüchtigen Zustand der Feuerlöschgeräte kümmerte,beweist ein Eintrag im sogenannten "Policey und Strafbuch".
Rothhausen den 18ten April 1859
Gegenwärtig die Gemeindeverwaltung,Gemeindeschreiber Grell (Lehrer)
Heute wurde die hiesige Feuerspritze durch dazu bestellte Mannschaft und durch die Spritzenmänner probiert und ergab sich,daß dieselbe im Ganzen sowie in ihren einzelnen Theilen in vollkommen gutem Zustand ist.
Laut Unterschrift
die Gemeindeverwaltung,Schüler Vorsteher,Knies Pfleger,Georg Thain,Kaspar Gehrig ,Georg Schleyer.
Sicherlich hat auch der Eintrag im Protokollbuch der Gemeinde Rothhausen vom 30.Dezember 1834 mit der vorsorglichen Brandbekämpfungsmaßnahme etwas zu tun:
"...daß das Schießen in der Neujahrsnacht aufs schärfste untersagt,und in obigen Betracht 4 Schleich-Wächter aufgestellt uns am Neujahrstag zwey Tag-Wächter beauftragt..."
"Im Falle im Orte selbst Feuer ausbricht:
A.) Feuerläufer:
1.)zum königlichen Landgerichte
(damals Münnerstadt): Georg Behr
2.)nach Maßbach: Philipp Biemüller
3.)nach Volkershausen: Johann Gehrig
4.)nach Ballingshausen: Johann Kaspar Schüler
5.)nach Stadtlauringen: Andreas Klopf
6.)nach Thundorf: Joh. Kaspar Klopf
Ersatzmänner: Johannes Kehl und Kaspar Ultsch
B.) Wächter
Franz Willner,Georg Kehl,Kaspar Schüler
Ersatzmänner:Wurde keiner gewählt
C.) Zu der Handspritze:
Ludwig Klopf
Ersatzmänner:keiner
D.) Zu den Feuerleitern:
1.) Johann Kaufmann 3.) Joseph Braun und
2.) Kaspar Gerner 4.) Johann Knies II.
E.) zu den Feuerhaken:
1.) Ruppert Weigand 3.) Georg Franz Schleyer
2.) Joseph Weigand 4.) Otto Kehl
F.) Die Spritzenmannschaft ist dieselbe,wie sie unten aufgeführt ist.
II. Für Fälle in einem fernenden Orte Feuer ausbricht:
A.) Feuerläufer:
1.) Georg Behr 2.) Philipp Biemüller
3.) Johann Gehrig 4.) Kaspar Schüler jg. (jung)
5.) Johann Kaspar Klopf 6.) Andreas Klopf
7.) Kaspar Ultsch und 8.) Johannes Kehl.
Ersatzmänner: Otto Kehl und Georg Franz Schleyer
B.) Spritzenmänner:
1.) Kaspar Goldschmitt 5.) Paulus Schneider
2.) Georg Thain 6.) Kaspar Schäd
3.) Kaspar Gehrig 7.) Johann Weisensee
4.) Johann Georg Knieß 8.) Martin Weigand
Ersatzmänner: Friedrich Gerner
C.) Sturmläuter:
Franz Memmel,Adam Schäd
Ersatzmann: Georg Schleyer
Zum Anzünden der Pechfackeln sind 1.Kaspar Ultsch und 2.Johannes Kehl bestimmt
Bemerkung: Wenn der Ort der Brandstätte zwei Stunden entfernt ist so haben 8; über 2 bis 4 Stunden 6 und über 4 Stunden 4 Feuerläufer abzugehen.
Fernere Bestimmungen:
1.)Das Läuten bei auskommenden Brand im Orte selbst betr. ist angeordnet daß mit beiden Glocken gestürmt wird.Bei Bränden in den nächstgelegenen Orten mit der größern bei solchen in entfernten Orten mit der kleinen Sturm geläutet wird.
2.)Jedem Ortsnachbarn wird seine Bestimmung bekannt gemacht aufgeschrieben und hat derselbe das Blatt an seine Stubenthür zu heften.
3.)Der Gemeindevorsteher hat bei in- und auswärtigen Bränden im hiesigen Orte zu verbleiben und im ernsteren Falle anzuweisen und die geeignete Leitung zu treffen.
4.)Ist der ort der Feuergefahr nahe circa 1/2 Stunde so eilet die Hälfte der Gemeinde,ist er 1 Stunde entfernt 1/3 Theil derselben zu Hilfe.
5.)Wird diese Feuerordnung den Gemeindemitgliedern bekannt gemacht und hat der Zuwiderhandelnde einen Gulden Strafe zu zahlen event:hat derselbe zu gewärtigen,beim kgl. Landgerichte angezeigt zu werden.
Rothhausen den 13ten Januar 1860.
Schüler Vorsteher
Knies Pfleger
Georg Thain
Kaspar Gehrig
Georg Schleyer
Die folgenden Feuerordnungen sind identisch,nur ändern sich die Namen der Feuerwehrmänner von Zeit zu Zeit verständlicherweise.
Aus diesen vorhandenen Feuerordnungen geht also mehr als deutlich hervor,daß die Gemeinde ein sehr straff organisiertes Brandbekämpfungswesen aufgebaut hatte,bzw. angehalten war aufzubauen.Bis zur Gründung eines "Feuerwehrvereins" oder besser gesagt,der Freiwilligen Feuerwehr war deshalb nur noch ein kleiner Schritt.
Etwa in der Mitte des 19.Jahrhunderts begann,zuerst in den Städten und dann auch auf dem Lande,die Bildung "Freiwillige Feuerwehren".Im Landkreis Bad Kissingen wurde 1865 damit in Maßbach begonnen.1869 folgten Münnerstadt,Nüdlingen,Garitz,Aschach, Burkardroth und Rannungen und in der Zeit von 1870-1888 wurden dann auch in allen übrigen Gemeinden des Landkreises freiwillige Feuerwehren gegründet. Das Gebiet des heutigen Landkreises war in 7 Löschdistrikte Kissingen,Poppenroth,Burkardroth,Aschach,Münnerstadt,
Kleinwenkheim und Maßbach eingeteilt,an deren Spitze ein gewählter "Brandmeister" stand.Auch die gegenseitige überörtliche Löschhilfe erfuhr dabei eine genaue Regelung.Dabei machte man nicht einmal vor den Bezirksgrenzen halt.Die freiwilligen Feuerwehren jedes "Bezirksamtes" bildeten einen "Bezirksfeuerwehrverband",an dessen Spitze ein "Bezirks-Feuerwehrausschuß" stand.
Das Hauptlöschgerät der Feuerwehren blieben die "Feuerspritzen".Man hatte Saug- und Druckspritzen und sogenannte kleine Spritzen,die alle von Hand betrieben wurden.Diese Spritzen wurden nach dem 1.Weltkrieg von den "Kraftspritzen" und "Kraftfahrzeugspritzen" abgelöst.